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   BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77   

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BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77 (https://dejure.org/1977,624)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1977 - 1 B 109.77 (https://dejure.org/1977,624)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1977 - 1 B 109.77 (https://dejure.org/1977,624)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen fehlender Beiladung eines Ehegatten

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Deswegen haben die Ausländerbehörden, wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, bei der Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung vorgenommen werden soll, stets auch zu prüfen, ob ein etwa zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers, gegen den ein Ausweisungsgrund vorliegt, Vorrang vor dem Interesse an der Ausweisung beansprucht (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [302]).

    Diese Ansicht geht zurück auf die Rechtsprechung des Senats, nach der der deutsche Ehegatte durch die Ausweisung seines ausländischen Ehepartners in seinen durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Rechten ungleich schwerer betroffen ist als der ausländische Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers, weil ihn die Ausweisung zwingt, entweder sein Heimatland aufzugeben, um an der Ehe festhalten zu können, oder die Trennung der ehelichen Gemeinschaft hinzunehmen, um im Heimatland bleiben zu können (vgl. Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - a.a.O. S. 136; Urteil vom 11. Juni 1975, a.a.O. S. 303; Beschluß vom 16. Dezember 1976 - BVerwG I B 225.76 -).

    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die strafgerichtliche Verurteilung, nicht aber die der Verurteilung zugrunde liegende Straftat gesetzliche Voraussetzung der Ausweisung ist und daß deswegen die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG I B 14.76 -).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Sie hat allenfalls einen Anspruch gleichen Inhalts, was jedoch keine Beteiligung an dem streitigen Rechtsverhältnis im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vermittelt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - NJW 1975, 70).

    Das Unterbleiben einer einfachen Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO begründet keinen Verfahrensmangel, auf dem das Urteil des Berufungsgerichts beruhen kann (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - NJW 1975, 70).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30) die Ansicht vertreten, der deutsche Ehegatte des Ausländers sei im Anfechtungsprozeß gegen die Ausweisung notwendig beizuladen, denn diese Maßnahme könne von ihm, da sie in seine Rechte eingreife, auch angefochten werden (insoweit in BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] nicht abgedruckt).

    Diese Ansicht geht zurück auf die Rechtsprechung des Senats, nach der der deutsche Ehegatte durch die Ausweisung seines ausländischen Ehepartners in seinen durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Rechten ungleich schwerer betroffen ist als der ausländische Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers, weil ihn die Ausweisung zwingt, entweder sein Heimatland aufzugeben, um an der Ehe festhalten zu können, oder die Trennung der ehelichen Gemeinschaft hinzunehmen, um im Heimatland bleiben zu können (vgl. Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - a.a.O. S. 136; Urteil vom 11. Juni 1975, a.a.O. S. 303; Beschluß vom 16. Dezember 1976 - BVerwG I B 225.76 -).

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96]; vom 18. Januar 1977 - BVerwG I B 201.76 -).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Wenn aber nichts dafür ersichtlich ist, daß sie den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf sie jedenfalls in aller Regel ihrer Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]).
  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Die gerichtliche Entscheidung greift auch sonst nicht, wie es für die Erforderlichkeit einer einheitlichen Entscheidung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kennzeichnend ist (Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG V C 73.74 -), unmittelbar und zwangsläufig in die Rechte der Ehefrau des Klägers ein (vgl. auch OVG Saarland, Beschluß vom 16. September 1974, NJW 1975, 950; Müller, NJW 1976, 460).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Kann danach der ausländische Ehegatte des ausgewiesenen Ausländers sich ebenfalls auf den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG berufen und mag er aus diesem Grunde wie ein deutscher Ehegatte (vgl. Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 20.70 - BVerwGE 42, 141 [BVerwG 03.05.1973 - I C 20/70] [142]) gegen die Ausweisung klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO sein, so folgt daraus nicht, daß er notwendig beigeladen werden müßte.
  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96]; vom 18. Januar 1977 - BVerwG I B 201.76 -).
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 20.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ein dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftender Mangel (u.a. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27]; vom 6. Oktober 1976 - BVerwG II B 71.75 - [Buchholz 237.0 § 29 LBG BaWü Nr. 1]; vom 21. März 1977 - BVerwG II CB 22.74 -).
  • BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76

    Notwendigkeit einer Beiladung - Ausländischer Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
    Durch Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG I CB 41.76 - (BayVBl. 1977, 345) hat der Senat entschieden, daß der in der Bundesrepublik lebende ausländische Ehegatte des ausgewiesenen Ausländers in dem Anfechtungsprozeß gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen ist.
  • BVerwG, 06.10.1976 - 2 B 71.75
  • BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von

  • BVerwG, 16.12.1976 - 1 B 225.76

    Öffentliches Interesse an der Ausweisung und grundgesetzlicher Schutz von Ehe und

  • BVerwG, 18.01.1977 - 1 B 201.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.01.1975 - I B 66.74

    Fahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis - Befristete Ausweisung eines Ausländers -

  • BVerwG, 12.05.1977 - 1 B 72.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 14.76

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • OVG Saarland, 16.09.1974 - I W 4/74

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung; Auswirkungen einer Ehe und der Geburt

  • BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78

    Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts -

    Wenn aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts sich nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt (Beschlüsse vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 - vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -).

  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift ist nur ein dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftender Mangel (Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27], vom 6. Oktober 1976 - BVerwG 2 B 71.75 - [Buchholz 237.0 § 29 LBG BaWü Nr. 1], vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -, vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).
  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der

    Verfahren beanstanden sollte, kann die Beschwerde auch schon deswegen nicht durchgreifen, weil § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sich nur auf das berufungsgerichtliche Verfahren, nicht aber auf das Verwaltungsverfahren bezieht (Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27], vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

    Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers wegen

    Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291 [294]]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78

    Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen der Begehung von Straftaten -

    Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
  • BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im übrigen kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt (Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - BVerwG I B 201.76 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG I B 109.77 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 04.07.1978 - 1 B 201.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Ausländers -

    Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
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